CE & TRADE DigitalMarkt November 2022

CEplus-Infos im interaktiven CE-ePaper auf www.ce-trade.de 5 ZIELSCHEIBE 11/2022 Verlag P.O.S. Media GmbH Postfach 110932, 40509 Düsseldorf Telefon + 49 211 8284700 ce.info@ce-trade.de www.ce-trade.de www.hometec.de Chefredaktion Peter Lanzendorf Consumer Electronics, Home Appliances peter.lanzendorf@ce-trade.de Volker Wachs Foto + Digital Imaging Energie+Licht volker.wachs@ce-trade.de Redaktion Österreich Dr. Ludwig Flich Bäckerstraße 14, A-1010 Wien Tel./Fax +43 1 94 606 42 ludwig.flich@chello.at Redaktion Schweiz Martin Sigrist Seefeldstrasse 219, CH-8008 Zürich Telefon + 41 1 383 06 33 Fax +41 1 383 89 79 martin.sigrist@ce-trade.ch Autoren in dieser Ausgabe Hans Zippert, Orion Dahlmann Grafik und Layout Grit Röscher, Grenzach www.werbewerkstatt-röscher.de Für das Schreiben und die bessere Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen sowie einzelnen Hauptwörtern oft die männliche Variante verwendet. Die Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung immer für alle Geschlechter; die verkürzte Sprachform beinhaltet keine Wertung. Gültig ist die Anzeigenpreisliste vom 1. Januar 2021 Erscheinungsweise 10 Ausgaben p. a. Abonnement Jahresabonnement 27,- Euro Druck druckriegel GmbH, Frankfurt Haftung Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos oder Datenträger wird keine Haftung übernommen. Für den Fall, dass Beiträge oder Informationen unzutreffend sind, haftet der Verlag nur beim Nachweis grober Fahrlässigkeit. Urheberrecht Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck, Vervielfältigung sowie Spei- cherung (auch auszugsweise) sind ohne schriftliche Genehmigung des Verlages nicht gestattet. Verbreitete Auflage 14.224. 4. Quartal 2021 Verkaufte Auflage 8.872. 4. Quartal 2021 Erfüllungsort und Gerichtsstand: Düsseldorf Nach BGH-Urteil: Am Black Friday scheint die Sonne für den CE-Handel D en Black Friday gibt es in den USA schon seit über 60 Jahren. Er fällt auf den Tag nach dem US-Feiertag Thanksgiving. Das Fest mit dem übergroßen Truthahn im Backofen. Der ameri- kanische Handel erzielte an diesen Tagen 2020 einen Umsatz von mehr als 50 Milliarden Dollar. In Deutschland wurde für 2021 laut dem Han- delsverband Deutschland (HDE) ein Umsatz von 4,9 Milliarden Euro erwartet. Doch daraus wurde im vergangenen Jahr nichts. Denn die Marktfor- scher von Criteo ermittelten für den deutschen Markt 2021 einen Umsatzrückgang von guten 19 Prozent. C orinna Hohenleitner, Managing Director DACH bei Criteo, „Konsumenten nutzen immer früher Rabattaktionen einzelner Händler und warten nicht mehr notwendigerweise auf den Black Friday, wenn sie ihr Wunschprodukt zu einem guten Preis gefunden haben“. Man denke nur an die vielen Cash Back-Aktionen der Industrie und die Spezialangebote kooperierter Händler. Die oft verwendete Erklärung für den schwächelnden Black Friday im vergangenen Jahr, es habe an Corona gelegen, ist mehr als fadenscheinig, denn gerade im Corona-Jahr waren die Umsätze deutlich gestiegen. V ielleicht lag es auch an den verworrenen Rechten des Begriffs Black Friday, der ist nämlich in Deutschland seit dem Jahr 2013 geschützt und darf nur gegen Lizenzgebühren genutzt wer- den. Über einen Zwischenhändler gingen die Rechte an eine Firma in Hong Kong, die Super Unions Holding. Und die verschickte in den vergangenen Jahren zahlreiche Warnbriefe und Abmahnungen an deutsche Händler, die den Begriff Black Friday benutzten. Das Argument: Die Nutzungsrechte an der Marke habe die Hongkonger Firma exklusiv an die österreichische Black Friday GmbH vergeben. Nur diese dürfe den Begriff verwenden und Sub-Lizenzen vergeben. D och deutsche Elektro-Händler können aufatmen, wenn es um drohende Abmahnungen bei der Nutzung des Begriffs Black Friday geht. Nach Ansicht des BGH handelt es sich beim „Black Fri- day“ um eine Rabattaktion und gehört somit zu den Dienstleistungen des Groß- und Einzelhandels. Ein Begriff, der eine Rabattaktion zu bestimmten Dienstleistungen schlagwortartig benenne, ist nicht als Marke für diese Dienstleistungen schutzfähig. Zudem bestätigte der BGH, dass auch für Wer- bedienstleistungen die Wortmarke „Black-Friday“ nicht schutzfähig sei. Die Entscheidung des BGH ist rechtskräftig und kann nicht weiter angefochten werden. Ein überaus erfreuliches Urteil für den Handel mit Elektro- und Elektronikwaren. Achtung, andere Produktbereiche unterliegen noch immer den Lizenzrechten aus dem fernen Hong Kong! U ngeachtet aller Lizenz-Restriktionen, in den vergangenen Jahren hat sich der November in na- hezu allen Produktbereichen zum Schnäppchen-Monat entwickelt. Den Kunden wurde und wird suggeriert, so billig wie gerade jetzt kommst Du nie mehr an die Waren. Ist das wirklich richtig? Dazu ein wenig Psychologie. Da alle glauben, an diesen Tagen sei alles besonders günstig, werden auch Preise akzeptiert, die überhaupt nicht günstig sind, denn (Psychologie) an diesen Tagen muss ja alles günstiger als sonst sein. Auch wenn die Bildzeitung in ihrer Rubrik Bild-Deals auch in diesem Jahr vorab ihren Lesern erzählt, bei MediaMarkt gäbe es auf nahezu alles einen Rabatt von 50 Pro- zent, ist das effekthaschendes Geschwafel. Im vergangenen Jahr hat die Verbraucherzentrale NRW ermittelt, die angekündigten 50 Prozent wären letztlich maximal 20 Prozent gewesen. Der Grund, die angebliche Ersparnis von 50 Prozent orientiert sich am UVP der Industrie, der aber wird schon lange deutlich unterschritten. G enau deshalb sind Black Friday und die Wochen davor und danach die Chance für den Fachhan- del, denn auch MediaMarktSaturn kochen in diesen Tagen nur mit Wasser. Zumal der Wunsch der Kunden nach Qualität und Leistung, besonders bei TV, die Chancen auf Billigangebote der Multi- stores und auch der Online-Händler deutlich begrenzen dürfte. U nd falls die deutsche Mannschaft in Qatar doch in die K. o.-Spiele kommen sollte, wird auch Fußball für Umsatz sorgen. Peter Lanzendorf

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